gegründet wurde der Förderverein der Adalbert-Stifter-Grundschule e.V. bereits im Jahre 2008.
Die Gründerin und 1. Vorsitzende unseres Fördervereins, Frau Adelheid Schmid sowie deren Mitstreiterinnen aus dem „alten“ Vorstand, haben den Förderverein in neue Hände übergeben.
Der aktuelle Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender: Simon Fehr
2. Vorsitzender: Christian Vávra
Schriftführerin: Bettina Hörmann
Schatzmeisterin: Irene Schiewe
1. Kassenprüferin: Klaudia Pollok
2. Kassenprüferin: Daniela Wendt
Schulleiterin: Bettina Schlegl
Wofür braucht die Schule einen Förderverein?
Der Förderverein unterstützt die Schule finanziell bei schulischen Projekten (Autorenlesungen, Theatervorführungen usw.) und außerunterrichtlichen Angeboten (Kurse in Schach, Tanz-/ Musikkurse, Sprachlernkurse, Aquarellmalerei usw).
Jede Familie unserer Schulkinder erhält dadurch im Laufe eines Schuljahres Zuwendungen. Zudem kann jedes Kind je nach Neigung sehr kostengünstig ein außerschulisches Angebot wählen, weil den Großteil der Kurs-Kosten der Förderverein trägt.
Elternspenden
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Schulaktivitäten wie Schuleinschreibung, 1. Schultag, Schulfest etc. wird der Erlös aus den gespendeten Kuchen, Getränken usw. dem Fördervereinskonto gutgeschrieben. Diese Elternspenden werden ausschließlich für die Verbesserung des Schullebens verwendet und kommen allen Kindern zugute. Ausgaben zu bestimmten Projekten oder Anschaffungen erfolgen in Absprache mit der Schulleitung und durch Genehmigung des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters.
Der Förderverein ist auf Spenden angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn Sie durch Ihre Mitgliedschaft im Förderverein unserer Schule zum Erhalt dieser unterstützenden Maßnahmen beitragen würden und bedanken uns im Voraus sehr herzlich
Bettina Schlegl, M.A. Rektorin Simon Fehr, 1. Vorsitzender
§ 1 Höhe des Mitgliederbeitrages
1. Je Geschäftsjahr sind für Mitglieder, die
2. Der Mitgliederbeitrag soll bargeldlos nach Erteilung einer Einzugsermächtigung gezahlt werden.
3. Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen. Bei Ausscheiden aus dem Verein während des laufenden Geschäftsjahres besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der für dieses Geschäftsjahr zu entrichtende Beiträge.
§ 2 Fälligkeit
Der Mitgliederbeitrag ist jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig.
§ 3 Folgen bei unterlassener Zahlung
Folgen im Hinblick auf unterlasse Zahlungen eines Mitgliedes können dann eintreten, wenn es mit der Erfüllung einer Beitragsverpflichtung für ein Beitragsjahr länger als drei Monate nach Fälligkeit in Verzug ist. Nach erfolgter Mahnung mit einer Fristsetzung von 14 Tagen und dem Hinweis der sich ergebenden Konsequenzen, erfolgt die Streichung. Über die Streichung entscheidet der Vorstand.